ThüringenRechtTHÜ-RE-927-2026

Welche Dauer soll die Jagdpacht eines Jagdbezirkes in Thüringen bei der erstmaligen Verpachtung mindestens betragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 9 Jahre.

  • A)3 Jahre.
  • B)In Niederwildjagdbezirken 9 Jahre und in Hochwildjagdbezirken 12 Jahre.
  • C)1 Jahr.
  • D)12 Jahre.
  • E)6 Jahre.
  • F)9 Jahre.
Erklärung

Gilt für Thüringen: Die Mindestpachtdauer soll 9 Jahre betragen. Das folgt dem Bundesjagdgesetz (§ 11 Abs. 4 BJagdG: „soll mindestens neun Jahre betragen“); Thüringen setzt hierfür keine abweichende höhere Mindestdauer. Optionen mit 12 Jahren oder kürzeren Zeiten sind daher falsch.

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