Kurze Antwort
Richtig ist: 9 Jahre.
Gilt für Thüringen: Die Mindestpachtdauer soll 9 Jahre betragen. Das folgt dem Bundesjagdgesetz (§ 11 Abs. 4 BJagdG: „soll mindestens neun Jahre betragen“); Thüringen setzt hierfür keine abweichende höhere Mindestdauer. Optionen mit 12 Jahren oder kürzeren Zeiten sind daher falsch.
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