ThüringenRechtTHÜ-RE-904-2026

Welche dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten sind naturschutzrechtlich nicht streng geschützt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Feldhase, Steinwild und Murmeltier.

  • A)Feldhase
  • B)Luchs
  • C)Wildkatze
  • D)Steinwild
  • E)Murmeltier
  • F)Fischotter
Erklärung

Richtig sind Feldhase, Steinwild und Murmeltier, weil sie zwar dem Jagdrecht (§ 2 BJG) unterliegen, aber naturschutzrechtlich nicht streng geschützt sind (allgemeiner Schutz). Luchs, Wildkatze und Fischotter sind streng geschützt (u. a. EG-ArtenschutzVO/FFH Anhang IV) und deshalb ganzjährig geschont. Regulationshinweis: Jagdzeiten variieren je nach Bundesland.

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