ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1377-2026

Welche der aufgeführten Gegenstände sind verbotene Waffen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Vorderschaftrepetierflinte mit einem Pistolengriff statt Hinterschaft. und Schlagring.

  • A)Samuraischwert.
  • B)Feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 Zentimeter Länge.
  • C)Vorderschaftrepetierflinte mit einem Pistolengriff statt Hinterschaft.
  • D)Armbrust.
  • E)Schlagring.
  • F)Degen.
Erklärung

Richtig sind: 3 und 5. Begründung: Nach Anlage 2 WaffG sind Vorderschaftrepetierflinten mit Kurzwaffengriff (statt Hinterschaft) sowie Schlagringe ausdrücklich verbotene Waffen. Samurai-/Degen/Messer >8,5 cm und Armbrust sind nicht per se verboten (teils erlaubnispflichtig oder führverbotsrelevant, aber kein generelles Umgangsverbot).

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