Kurze Antwort
Richtig ist: Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen.
Richtig ist nur Option 1. Jagdschutz nach § 23 BJagdG meint den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen und die Sorge für die Einhaltung der Schutzvorschriften. Maßnahmen wie Wildschadensabwehr, Hundeeinsatz, UVV, Biotoppflege oder Raubwildbejagung gehören zur Hege/Organisation der Jagd, aber nicht zum engeren Begriff Jagdschutz.
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