ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-938-2026

Welche der aufgeführten Maßnahmen beinhaltet der Jagdschutz?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen.

  • A)Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen.
  • B)Aufstellen von Schutzvorrichtungen zur Wildschadensabwehr.
  • C)Verwendung brauchbarer Jagdhunde.
  • D)Alle Vorgaben aus der Unfallverhütungsvorschrift Jagd.
  • E)Biotopverbesserung und Anlage von Wildäckern.
  • F)Raubwildbejagung zur Förderung des Niederwildes.
Erklärung

Richtig ist nur Option 1. Jagdschutz nach § 23 BJagdG meint den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen und die Sorge für die Einhaltung der Schutzvorschriften. Maßnahmen wie Wildschadensabwehr, Hundeeinsatz, UVV, Biotoppflege oder Raubwildbejagung gehören zur Hege/Organisation der Jagd, aber nicht zum engeren Begriff Jagdschutz.

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