ThüringenRechtTHÜ-RE-977-2026

Welche der aufgeführten Tierarten unterliegen in Thüringen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bisam und Wolf.

  • A)Kolkrabe
  • B)Bisam
  • C)Rackelwild
  • D)Nutria
  • E)Waschbär
  • F)Wolf
Erklärung

Richtig sind Bisam und Wolf, weil sie in Thüringen nicht dem Jagdrecht unterliegen. Kolkrabe, Rackelwild, Nutria und Waschbär sind dort jagdbar (teils mit Schonzeit oder ganzjährig geschont), während der Wolf streng geschützt ist und nicht dem Jagdrecht zugeordnet wird. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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