ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1339-2026

Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend?

Kurze Antwort

Zutreffend ist, dass die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe grundsätzlich ein Jahr gilt.

  • A)Der Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
  • B)Die Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.
  • C)Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.
  • D)Der Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.
Erklärung

Der Voreintrag zum Erwerb (z. B. für Kurzwaffen) ist auf ein Jahr befristet. Die WBK selbst gilt unbefristet, Erwerbe sind binnen zwei Wochen zu melden; der Diebstahl von Munition ist anzuzeigen.

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