Kurze Antwort
Zutreffend ist, dass die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe grundsätzlich ein Jahr gilt.
Der Voreintrag zum Erwerb (z. B. für Kurzwaffen) ist auf ein Jahr befristet. Die WBK selbst gilt unbefristet, Erwerbe sind binnen zwei Wochen zu melden; der Diebstahl von Munition ist anzuzeigen.
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