ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-789-2026

Welche der folgenden Befunde sind zwingend als gesundheitlich bedenkliches Merkmal in Bezug auf Wildbrethygienevorschriften anzusehen?

Kurze Antwort

Bedenkliche Merkmale sind abnormes Verhalten sowie erhebliche Gasbildung im Magen-Darm-Kanal mit Verfärbung der inneren Organe.

  • A)Abnormes Verhalten.
  • B)Leberegelbefall.
  • C)Missbildung des Gehörnes.
  • D)Erlegung eines Stück Wildes in der Schonzeit.
  • E)Erhebliche Gasbildung im Magen- und Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe.
  • F)Lungenwurmbefall.
Erklärung

Die Tier-LMHV nennt abnorme Verhaltensweisen und erhebliche Gasbildung mit Organverfärbung ausdrücklich als bedenkliche Merkmale. Leberegel, Lungenwürmer, Gehörnmissbildungen oder Schonzeitvergehen sind jagd- bzw. hege- oder seuchenrelevant, aber nicht per se bedenkliche Merkmale.

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