ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1819-2026

Welche der folgenden Gegenstände sind erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Zughalsung, Apportierbock und Schweißriemen.

  • A)Zughalsung
  • B)Teletaktgerät
  • C)Stachelhalsung
  • D)Apportierbock
  • E)Schweißriemen
Erklärung

Erlaubt sind Zughalsung, Apportierbock und Schweißriemen, weil sie tierschutzkonform der Führung, dem Apport-Training bzw. der Schweißarbeit dienen. Teletaktgerät (Reizstrom) ist nach § 3 (11) Tierschutzgesetz verboten, Stachelhalsung gilt als tierschutzwidrig und ist daher unzulässig.

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