Kurze Antwort
Richtig sind: Zughalsung, Apportierbock und Schweißriemen.
Erlaubt sind Zughalsung, Apportierbock und Schweißriemen, weil sie tierschutzkonform der Führung, dem Apport-Training bzw. der Schweißarbeit dienen. Teletaktgerät (Reizstrom) ist nach § 3 (11) Tierschutzgesetz verboten, Stachelhalsung gilt als tierschutzwidrig und ist daher unzulässig.
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