Kurze Antwort
Richtig sind: Die Fallenjagd mit der Lebendfalle., Die Lockjagd mit der Hasenklage. und Kesseltreiben.
Regel in Thüringen: Tellereisen sind verboten und die Beizjagd mit Greifvögeln auf Fuchs ist unüblich/nicht vorgesehen; die Hüttenjagd betrifft Krähen. Zulässig und praxisüblich für Fuchs sind die Lebendfang-Fallenjagd, die Lockjagd mit Hasenklage (Reizjagd) sowie das Kesseltreiben als Gesellschaftsjagd. Regulations may vary depending on the federal state.
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