ThüringenRechtTHÜ-RE-1908-2026

Welche der genannten Beutegreifer können den Besatz an Hasen, Rebhühnern und Fasanen vermindern und dürfen bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fuchs und Steinmarder.

  • A)Fuchs
  • B)Wildkatze
  • C)Habicht
  • D)Steinmarder
  • E)Mäusebussard
Erklärung

Richtig sind Fuchs und Steinmarder, weil beides Haarraubwild ist, das Niederwild (Hase, Rebhuhn, Fasan) erbeutet und bejagt werden darf. Habicht und Mäusebussard sind Greifvögel und streng geschützt; die Wildkatze ist ebenfalls ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.

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