ThüringenRechtTHÜ-RE-2008-2026

Welche der genannten Haarwildarten unterliegen der Bundeswildschutzverordnung?

Kurze Antwort

Richtig sind: Steinwild, Seehund und Murmeltier.

  • A)Steinwild
  • B)Wildkatze
  • C)Luchs
  • D)Seehund
  • E)Fischotter
  • F)Murmeltier
Erklärung

Richtig sind Steinwild, Seehund und Murmeltier, weil sie als Haarwildarten in der Bundeswildschutzverordnung besonders geschützt sind und daher besondere Besitz- und Vermarktungsverbote gelten. Wildkatze, Luchs und Fischotter sind zwar ebenfalls streng geschützt, fallen hier aber nicht unter die BArtSchV-Schutzliste der Haarwildarten, auf die sich die Prüfungsfrage bezieht. Regulations may vary depending on the federal state.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten