ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1800-2026

Welche der genannten Wildarten dürfen Sie bejagen, ohne einen brauchbaren Jagdhund mitzuführen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild vom Ansitz aus., Tauben an einem Fahrsilo in Form der Einzeljagd., Rehwild vom Ansitz aus. und Fasanen im Feld in Form der Einzeljagd.

  • A)Stockenten an fließendem Gewässer.
  • B)Schwarzwild vom Ansitz aus.
  • C)Tauben an einem Fahrsilo in Form der Einzeljagd.
  • D)Rehwild vom Ansitz aus.
  • E)Fasanen im Feld in Form der Einzeljagd.
  • F)Nilgänse an stehendem Gewässer.
Erklärung

Richtschnur: Hundepflicht besteht v. a. bei Wasserjagd, Federwildjagd am Wasser und Bewegungsjagden, damit krankgeschossenes Wild gefunden/gebracht wird. - Kein Hund nötig: Ansitz auf Schwarzwild und Rehwild sowie Einzeljagd auf Tauben am Fahrsilo und Fasan im Feld (keine Wasserjagd, keine Bewegungsjagd). - Hund Pflicht: Stockenten am fließenden/stehenden Gewässer und Nilgänse am stehenden Gewässer (Wasserwildjagd mit Apport- und Nachsucherisiko).

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