Kurze Antwort
Richtig sind: Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule. und Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden.
Richtig sind 2 und 4: Beides sind Schusswaffen im Sinne des WaffG, weil Geschosse durch einen Lauf getrieben werden (auch ohne Treibladung). Soft-Air über 0,5 J gilt waffenrechtlich als Schusswaffe; Druck-/Federdruckwaffen unter 7,5 J mit „F im Fünfeck“ sind ebenfalls Schusswaffen, nur erlaubnisfrei im Erwerb. Präzisionsschleudern und Harpunen haben keinen Lauf und sind daher keine Schusswaffen.
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