ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1361-2026

Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen bzw. ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule. und Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden.

  • A)Präzisionsschleudern.
  • B)Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule.
  • C)Harpunen mit stark gespanntem Gummi als Antrieb.
  • D)Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden.
Erklärung

Richtig sind 2 und 4: Beides sind Schusswaffen im Sinne des WaffG, weil Geschosse durch einen Lauf getrieben werden (auch ohne Treibladung). Soft-Air über 0,5 J gilt waffenrechtlich als Schusswaffe; Druck-/Federdruckwaffen unter 7,5 J mit „F im Fünfeck“ sind ebenfalls Schusswaffen, nur erlaubnisfrei im Erwerb. Präzisionsschleudern und Harpunen haben keinen Lauf und sind daher keine Schusswaffen.

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