ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1848-2026

Welche der nachfolgend beschriebenen Vorgehensweisen entsprechen der gesetzlichen Pflicht zur Hege?

Kurze Antwort

Zur Hegepflicht zählen die Reduktion überhöhter Rehwildbestände, das Belassen von Stoppelfeldern sowie die Bejagung von Prädatoren; Trophäenfütterung und herbstliche Schadensminderungsfütterung gehören nicht dazu.

  • A)Reduktion überhöhter Rehwildbestände zur Vermeidung übermäßiger Verbissschäden an der Waldverjüngung.
  • B)Ausreichende winterliche Kraftfutterversorgung zur Erzeugung starker Trophäen bei Reh- und Rotwild.
  • C)Belassen von Stoppelfeldern zur Verbesserung des Winterlebensraumes von Rebhühnern.
  • D)Bejagung von Prädatoren zur Förderung der Niederwildbesätze.
  • E)Fütterung im Herbst zur Minderung von Wildschäden.
Erklärung

Hege zielt auf angepasste Wilddichten, gesunde Bestände und die Sicherung von Lebensgrundlagen (§ 1 BJG). Dazu gehören Bestandsregulierung, Lebensraumverbesserung und Prädatorenmanagement; Fütterungen außerhalb von Notzeiten und zur Trophäensteigerung sind nicht hegepflichtig.

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