Kurze Antwort
Zur Hegepflicht zählen die Reduktion überhöhter Rehwildbestände, das Belassen von Stoppelfeldern sowie die Bejagung von Prädatoren; Trophäenfütterung und herbstliche Schadensminderungsfütterung gehören nicht dazu.
Hege zielt auf angepasste Wilddichten, gesunde Bestände und die Sicherung von Lebensgrundlagen (§ 1 BJG). Dazu gehören Bestandsregulierung, Lebensraumverbesserung und Prädatorenmanagement; Fütterungen außerhalb von Notzeiten und zur Trophäensteigerung sind nicht hegepflichtig.
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