ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1328-2026

Welche der nachfolgenden Aussagen sind zutreffend? Mit einem gültigen Jahresjagdschein ist der Jäger berechtigt ...

Kurze Antwort

Zutreffend sind der Erwerb beliebiger Jagdmunition für Langwaffen und der Erwerb einer unbegrenzten Anzahl von Langwaffen mit gültigem Jahresjagdschein.

  • A)beliebige Jagdmunition für Langwaffen zu erwerben.
  • B)eine beliebige Anzahl von Kurzwaffen zu erwerben.
  • C)eine beliebige Anzahl von Langwaffen zu erwerben.
  • D)vollautomatische Waffen zu erwerben.
  • E)verbotene Gegenstände zu erwerben.
Erklärung

Langwaffenmunition darf der Jäger auf Jagdschein in beliebiger Menge und Kalibern erwerben; Langwaffen sind mengenmäßig nicht begrenzt. Kurzwaffen sind auf zwei Stück limitiert, vollautomatische Waffen und verbotene Gegenstände sind untersagt.

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