Kurze Antwort
Zutreffend sind der Erwerb beliebiger Jagdmunition für Langwaffen und der Erwerb einer unbegrenzten Anzahl von Langwaffen mit gültigem Jahresjagdschein.
Langwaffenmunition darf der Jäger auf Jagdschein in beliebiger Menge und Kalibern erwerben; Langwaffen sind mengenmäßig nicht begrenzt. Kurzwaffen sind auf zwei Stück limitiert, vollautomatische Waffen und verbotene Gegenstände sind untersagt.
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