Kurze Antwort
Richtig sind: Graureiher und Kolkrabe. und Saatgans und Kanadagans.
Richtig sind Graureiher und Kolkrabe sowie Saatgans und Kanadagans, da diese in Thüringen dem Jagdrecht unterliegen. Weißstorch, Schwarzspecht, Schleiereule, Waldkauz und Kormoran unterliegen dort dem Naturschutzrecht bzw. sind nicht jagdbar. Hinweis: Jagd- und Schonzeiten stets im Thüringer Landesjagdgesetz/-verordnung prüfen.
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