ThüringenRechtTHÜ-RE-1996-2026

Welche der nachfolgenden Vogelarten unterliegen in Thüringen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Graureiher und Kolkrabe. und Saatgans und Kanadagans.

  • A)Graureiher und Kolkrabe.
  • B)Weißstorch und Schwarzspecht.
  • C)Schleiereule und Waldkauz.
  • D)Kormoran und Bekassine.
  • E)Saatgans und Kanadagans.
Erklärung

Richtig sind Graureiher und Kolkrabe sowie Saatgans und Kanadagans, da diese in Thüringen dem Jagdrecht unterliegen. Weißstorch, Schwarzspecht, Schleiereule, Waldkauz und Kormoran unterliegen dort dem Naturschutzrecht bzw. sind nicht jagdbar. Hinweis: Jagd- und Schonzeiten stets im Thüringer Landesjagdgesetz/-verordnung prüfen.

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