Kurze Antwort
Richtig sind: Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden, und die Zwingergröße richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes.
Die TierSchHuV verbietet das Anbinden im Zwinger. Für die Mindestbodenfläche gelten staffelnde Vorgaben nach Widerristhöhe (bis 50 cm: 6 m²; >50–65 cm: 8 m²; >65 cm: 10 m²), zuzüglich Zuschläge für weitere Hunde.
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