ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-418-2026

Welche der nachgenannten Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden, und die Zwingergröße richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes.

  • A)Hunde dürfen in einem Zwinger angebunden gehalten werden.
  • B)Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
  • C)Hunde dürfen in einem Zwinger angebunden gehalten werden, sofern die Laufvorrichtung mindestens 6 Meter lang ist.
  • D)Die Größe des Zwingers richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes.
  • E)Hunde dürfen nur im Sommer im Zwinger gehalten werden.
  • F)Hunde müssen den Zwinger jederzeit eigenständig verlassen können.
Erklärung

Die TierSchHuV verbietet das Anbinden im Zwinger. Für die Mindestbodenfläche gelten staffelnde Vorgaben nach Widerristhöhe (bis 50 cm: 6 m²; >50–65 cm: 8 m²; >65 cm: 10 m²), zuzüglich Zuschläge für weitere Hunde.

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