Kurze Antwort
Richtig sind: Die Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann zum Entzug des Jagdscheins führen. und Verurteilungen wegen einer Straftat können unabhängig vom Vergehen zum Entzug des Jagdscheins führen.
Richtig sind 1 und 3. Nach Tierschutzdelikten kann der Jagdschein entzogen werden (§ 41 BJagdG i.V.m. tierschutzrechtlichen Straftaten), weil die jagdliche Zuverlässigkeit infrage steht. Zudem kann der Entzug auch bei anderen Straftaten angeordnet werden, wenn aus der Tat die Gefahr weiterer erheblicher Rechtsverstöße hervorgeht; es sind also nicht nur Jagd- oder Waffenverstöße relevant. Regulierung kann je nach Bundesland abweichen.
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