ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-2028-2026

Welche der nachgenannten Aussagen treffen zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die "Dual-Use"-Eigenschaft eines Nachtsichtgerätes wird durch einen BKA-Feststellungsbescheid bescheinigt. und Ein Nachtsichtvorsatzgerät kann jederzeit von jedem zu Beobachtungszwecken, z. B. mit einem Fernglas, verbunden werden.

  • A)Das Nachtsichtvorsatzgerät muss in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-I aufbewahrt werden.
  • B)Die "Dual-Use"-Eigenschaft eines Nachtsichtgerätes wird durch einen BKA-Feststellungsbescheid bescheinigt.
  • C)Ein Nachtsichtvorsatzgerät kann jederzeit von jedem zu Beobachtungszwecken, z. B. mit einem Fernglas, verbunden werden.
  • D)Wenn ein Nachtzielgerät keine integrierte Montagevorrichtung aufweist, ist es kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.
  • E)Nachtsichtvorsatzgeräte fallen unter die Kategorie "Kriegswaffen".
Erklärung

Richtig sind 2 und 3: Die Dual-Use-Eigenschaft wird vom BKA per Feststellungsbescheid bestätigt; solche Geräte sind primär Beobachtungsoptiken und waffenrechtlich frei, solange kein Waffenbezug besteht. Ein Nachtsichtvorsatz kann von jedermann zu Beobachtungszwecken z. B. mit einem Fernglas gekoppelt werden; erst die Verbindung mit Zielfernrohr/Waffe macht ihn waffenrechtlich relevant. Aussagen 1, 4 und 5 sind falsch.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten