ThüringenRechtTHÜ-RE-246-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen sind falsch?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Anlage von Wildäckern in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig., Gesetzlich geschützte Biotope werden im Rahmen von Schutzgebietsverordnungen ausgewiesen. und Gesetzlich geschützte Biotope werden durch die oberste Naturschutzbehörde festgelegt.

  • A)Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig.
  • B)Gesetzlich geschützte Biotope sind unter anderem Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden.
  • C)Die Jagdausübung in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig.
  • D)Die Anlage von Wildäckern in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig.
  • E)Gesetzlich geschützte Biotope werden im Rahmen von Schutzgebietsverordnungen ausgewiesen.
  • F)Gesetzlich geschützte Biotope werden durch die oberste Naturschutzbehörde festgelegt.
Erklärung

Falsch sind 4, 5 und 6. - 4: In gesetzlich geschützten Biotopen sind Eingriffe wie Wildäcker unzulässig, weil sie diese Biotope zerstören oder erheblich beeinträchtigen können. - 5: Geschützte Biotope sind nicht durch Schutzgebietsverordnungen „ausgewiesen“, sondern kraft Gesetzes geschützt (ohne Schild). - 6: Ihre Typen sind gesetzlich definiert; die oberste Naturschutzbehörde „legt“ sie nicht per Einzelakt fest.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Bioto… | Jägerprüfung Thüringen – GrünesAbi | GrünesAbi