Kurze Antwort
Richtig sind: Die Anlage von Wildäckern in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig., Gesetzlich geschützte Biotope werden im Rahmen von Schutzgebietsverordnungen ausgewiesen. und Gesetzlich geschützte Biotope werden durch die oberste Naturschutzbehörde festgelegt.
Falsch sind 4, 5 und 6. - 4: In gesetzlich geschützten Biotopen sind Eingriffe wie Wildäcker unzulässig, weil sie diese Biotope zerstören oder erheblich beeinträchtigen können. - 5: Geschützte Biotope sind nicht durch Schutzgebietsverordnungen „ausgewiesen“, sondern kraft Gesetzes geschützt (ohne Schild). - 6: Ihre Typen sind gesetzlich definiert; die oberste Naturschutzbehörde „legt“ sie nicht per Einzelakt fest.
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