Kurze Antwort
Richtig sind: Ein Schusswaffeneinsatz kann dann rechtmäßig sein, wenn er das letzte geeignete Mittel ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden. und Unter Notwehr wird die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich oder einer anderen Person erforderlich ist.
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