ThüringenRechtTHÜ-RE-1964-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zu Notwehr sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Schusswaffeneinsatz kann als letztes geeignetes Mittel rechtmäßig sein, und Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich oder einen anderen.

  • A)Ein Schusswaffeneinsatz kann dann rechtmäßig sein, wenn er das letzte geeignete Mittel ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
  • B)Flinten dürfen in Notwehrsituationen nicht verwendet werden.
  • C)Unter Notwehr wird die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich oder einer anderen Person erforderlich ist.
Erklärung

Notwehr nach § 32 StGB erlaubt die erforderliche, mildeste Verteidigung zum Abwenden eines aktuellen, rechtswidrigen Angriffs. Ein Flintenverbot gibt es nicht; zulässig ist, was erforderlich und geboten ist.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten