Kurze Antwort
Richtig ist: Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.
Richtig ist Option 2: Auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Jagd darf der Jäger die Waffe ohne Erlaubnis führen, aber nur zugriffsbereit und nicht schussbereit. Für Selbstschutz (Option 1) bräuchte er einen Waffenschein, Transportpflicht im verschlossenen Behältnis ist nicht zwingend beim direkten Jagdweg (Option 3), und schussbereites Führen ist nur im Rahmen der befugten Jagdausübung zulässig, nicht generell auf Wegen (Option 4).
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.