ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1372-2026

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.

  • A)Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen.
  • B)Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.
  • C)Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins muss seine Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd in einem verschlossenen Futteral bzw. Waffenkoffer transportieren.
  • D)Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf generell und ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder zum Forstschutz führen und mit ihnen schießen.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Jagd darf der Jäger die Waffe ohne Erlaubnis führen, aber nur zugriffsbereit und nicht schussbereit. Für Selbstschutz (Option 1) bräuchte er einen Waffenschein, Transportpflicht im verschlossenen Behältnis ist nicht zwingend beim direkten Jagdweg (Option 3), und schussbereites Führen ist nur im Rahmen der befugten Jagdausübung zulässig, nicht generell auf Wegen (Option 4).

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