Kurze Antwort
Richtig sind: Die Verwendung von Stahlschrot (Weicheisenschrot) bei der Jagd ist zulässig. und Die wirksame Reichweite von Stahlschrot (Weicheisenschrot) ist verglichen mit Bleischrot geringer.
Richtig sind 2 und 4: Stahlschrot ist jagdlich zulässig und hat gegenüber Bleischrot eine geringere wirksame Reichweite (etwa 5 m weniger), da es leichter/härter ist und weniger Energie überträgt. Aussagen wie „aus jeder Waffe verschießen“ oder „nur im 100‑m‑Umkreis ums Gewässer“ sind falsch; es gelten waffenseitige Beschussgrenzen (Chokes/Normal- vs. Stahlschrotbeschuss) und das Bleischrotverbot in und um Feuchtgebiete, nicht umgekehrt ein Stahlschrotzwang nur dort.
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