ThüringenRechtTHÜ-RE-974-2026

Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Thüringer Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wild- und Pelztierfarmen., Wochenendbungalow mit eingezäuntem Hausgarten im Außenbereich. und Umfriedetes Heulager, welches unmittelbar an ein Wohnhaus im Außenbereich angrenzt.

  • A)Eingezäunte Forstkulturen.
  • B)Wild- und Pelztierfarmen.
  • C)Feldscheune mit eingezäunter Viehweide.
  • D)Wochenendbungalow mit eingezäuntem Hausgarten im Außenbereich.
  • E)Umfriedeter Obstgarten im Außenbereich.
  • F)Umfriedetes Heulager, welches unmittelbar an ein Wohnhaus im Außenbereich angrenzt.

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