Kurze Antwort
Richtig sind: Rothuhn und Sperlingshuhn.
Rothuhn und Sperlingshuhn zählen in Thüringen nicht zu den dem Jagdrecht unterliegenden Arten; sie sind dort nicht als jagdbares Federwild geführt. Wachtel, Wildtruthuhn, Rackelwild und Haselwild unterliegen dem Jagdrecht (teils ganzjährig geschont), daher sind sie hier nicht korrekt. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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