ThüringenRechtTHÜ-RE-1995-2026

Welche der nachgenannten Hühnervogelarten unterliegen in Thüringen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rothuhn und Sperlingshuhn.

  • A)Rothuhn
  • B)Wachtel
  • C)Sperlingshuhn
  • D)Wildtruthuhn
  • E)Rackelwild
  • F)Haselwild
Erklärung

Rothuhn und Sperlingshuhn zählen in Thüringen nicht zu den dem Jagdrecht unterliegenden Arten; sie sind dort nicht als jagdbares Federwild geführt. Wachtel, Wildtruthuhn, Rackelwild und Haselwild unterliegen dem Jagdrecht (teils ganzjährig geschont), daher sind sie hier nicht korrekt. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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