ThüringenRechtTHÜ-RE-2016-2026

Welche der nachgenannten Insekten sind nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rote Waldameise und Hirschkäfer.

  • A)Rote Waldameise
  • B)Kupferstecher
  • C)Buchdrucker
  • D)Hirschkäfer
  • E)Nonne
  • F)Zweipunktiger Eichenprachtkäfer
Erklärung

Rote Waldameisen und Hirschkäfer stehen nach BNatSchG/BArtSchV besonders unter Schutz, da sie ökologisch wertvoll und in ihren Beständen teils gefährdet sind. Kupferstecher und Buchdrucker (Borkenkäfer), die Nonne (Forstschädling) sowie der Zweipunktige Eichenprachtkäfer gehören nicht zu den besonders geschützten Arten.

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