Kurze Antwort
Richtig sind: Elster, Graureiher und Haubentaucher.
Richtig sind Elster, Graureiher und Haubentaucher, da sie in Thüringen als jagdbare Arten gelistet sind. Zwergtaucher, Kiebitz und Eichelhäher unterliegen dort nicht dem Jagdrecht. Hinweis: Jagdzeiten können abweichen; teils ganzjährig geschont. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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