ThüringenRechtTHÜ-RE-1965-2026

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Thüringen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Elster, Graureiher und Haubentaucher.

  • A)Zwergtaucher
  • B)Elster
  • C)Graureiher
  • D)Haubentaucher
  • E)Kiebitz
  • F)Eichelhäher
Erklärung

Richtig sind Elster, Graureiher und Haubentaucher, da sie in Thüringen als jagdbare Arten gelistet sind. Zwergtaucher, Kiebitz und Eichelhäher unterliegen dort nicht dem Jagdrecht. Hinweis: Jagdzeiten können abweichen; teils ganzjährig geschont. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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