ThüringenRechtTHÜ-RE-1966-2026

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Thüringen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Hermelin, Iltis und Mauswiesel.

  • A)Hermelin
  • B)Iltis
  • C)Siebenschläfer
  • D)Schermaus
  • E)Bisamratte
  • F)Mauswiesel
Erklärung

Richtig sind Hermelin, Iltis und Mauswiesel, weil diese Musteliden in Thüringen als jagdbares Raubwild dem Jagdrecht unterliegen (teils mit Schonzeiten). Siebenschläfer, Schermaus und Bisam gehören nicht zum jagdbaren Wild nach Thüringer Landesjagdgesetz, sondern fallen unter anderweitigen Schutz bzw. nicht jagdrechtliche Regelungen. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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