Kurze Antwort
Richtig sind: Hermelin, Iltis und Mauswiesel.
Richtig sind Hermelin, Iltis und Mauswiesel, weil diese Musteliden in Thüringen als jagdbares Raubwild dem Jagdrecht unterliegen (teils mit Schonzeiten). Siebenschläfer, Schermaus und Bisam gehören nicht zum jagdbaren Wild nach Thüringer Landesjagdgesetz, sondern fallen unter anderweitigen Schutz bzw. nicht jagdrechtliche Regelungen. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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