ThüringenRechtTHÜ-RE-1968-2026

Welche der nachgenannten Wildarten sind in Thüringen ganzjährig von der Jagd geschont?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kolkrabe und Birkwild.

  • A)Nilgans
  • B)Kolkrabe
  • C)Birkwild
  • D)Rabenkrähe
  • E)Stockente
  • F)Blässgans
Erklärung

In Thüringen sind Kolkrabe und Birkwild jagdrechtlich gelistet, aber ganzjährig geschont. Nilgans, Rabenkrähe, Stockente und Blässgans können je nach Landesjagdzeiten bejagt werden; der Kolkrabe ist bundesweit jagdbar, aber regelmäßig ganzjährig geschont, Birkwild ebenfalls ganzjährig geschont. Regellungen können je nach Bundesland variieren.

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