Kurze Antwort
Richtig ist: Schalenwild, Fasan und Kaninchen.
Richtig ist: Schalenwild, Fasan und Wildkaninchen. Begründung: § 29 Abs. 1 BJagdG legt fest, dass nur Wildschäden durch Schalenwild, Fasane und Wildkaninchen ersatzpflichtig sind. Schäden z. B. durch Gänse, Tauben oder Hasen sind nach Bundesrecht nicht ersatzpflichtig (Länder können dies aber erweitern).
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