ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-291-2026

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schalenwild, Fasan und Kaninchen.

  • A)Schalenwild, Fasan und Kaninchen.
  • B)Raubwild, Graugans und Taube.
  • C)Alles Haarwild, Fuchs und Waschbär.
  • D)Schwarzwild, Rehwild, Rotwild, Nilgans und Hase.
  • E)Im Bundesjagdgesetz existiert keine Regelung zum Ersatz von Wildschäden.
  • F)Die Regulation von Wildschäden wird bundeslandspezifisch in den jeweiligen Landesjagdgesetzen festgelegt.
Erklärung

Richtig ist: Schalenwild, Fasan und Wildkaninchen. Begründung: § 29 Abs. 1 BJagdG legt fest, dass nur Wildschäden durch Schalenwild, Fasane und Wildkaninchen ersatzpflichtig sind. Schäden z. B. durch Gänse, Tauben oder Hasen sind nach Bundesrecht nicht ersatzpflichtig (Länder können dies aber erweitern).

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