ThüringenRechtTHÜ-RE-1969-2026

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Thüringen mit Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nutria, Wildkaninchen und Mink.

  • A)Feldhase
  • B)Steinmarder
  • C)Nutria
  • D)Wildkaninchen
  • E)Mink
  • F)Hermelin
Erklärung

Richtig sind Nutria, Wildkaninchen und Mink, da diese Neozoen bzw. Niederwildarten in Thüringen als jagdlich regulierbar gelten und – unter Beachtung des Elterntierschutzes während der Brut- und Setzzeit – ganzjährig bejagt werden dürfen. Feldhase, Steinmarder und Hermelin haben Schonzeiten bzw. sind nicht ganzjährig freigegeben. Hinweise: Elterntiere, die zur Aufzucht notwendig sind, sind stets zu verschonen; Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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