Kurze Antwort
Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden.
Beide Arten stehen unter besonderem Schutz des Naturschutzrechts. Ackerkratzdistel und Gemeine Schafgarbe sind häufige, nicht besonders geschützte Arten und dürfen außerhalb von Schutzgebieten in kleinen Mengen (Handstraußregel) entnommen werden.
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