ThüringenRechtTHÜ-RE-2014-2026

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau.

  • A)Ackerkratzdistel
  • B)Frühlings-Adonisröschen
  • C)Sonnentau
  • D)Gemeine Schafgarbe

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