ThüringenRechtTHÜ-RE-2014-2026

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden.

  • A)Ackerkratzdistel
  • B)Frühlings-Adonisröschen
  • C)Sonnentau
  • D)Gemeine Schafgarbe
Erklärung

Beide Arten stehen unter besonderem Schutz des Naturschutzrechts. Ackerkratzdistel und Gemeine Schafgarbe sind häufige, nicht besonders geschützte Arten und dürfen außerhalb von Schutzgebieten in kleinen Mengen (Handstraußregel) entnommen werden.

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