ThüringenRechtTHÜ-RE-2023-2026

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Akelei, Seidelbast und Enzian.

  • A)Hahnenfuß
  • B)Akelei
  • C)Seidelbast
  • D)Margeriten
  • E)Enzian
Erklärung

Akelei, Seidelbast und Enzian sind besonders geschützte Wildpflanzen und dürfen daher nicht gepflückt werden. Hahnenfuß und Margerite sind nicht besonders geschützt und fallen unter die Handstraußregel (kleine Mengen für den Eigenbedarf außerhalb von Schutzgebieten zulässig).

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