Kurze Antwort
Richtig sind: Akelei, Seidelbast und Enzian.
Akelei, Seidelbast und Enzian sind besonders geschützte Wildpflanzen und dürfen daher nicht gepflückt werden. Hahnenfuß und Margerite sind nicht besonders geschützt und fallen unter die Handstraußregel (kleine Mengen für den Eigenbedarf außerhalb von Schutzgebieten zulässig).
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