ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1027-2026

Welche Dokumente außer dem Jagdschein muss ein Jagdausübender bei sich tragen, wenn er die Jagd mit einem ausgeliehenen Drilling ausübt?

Kurze Antwort

Zusätzlich zum Jagdschein sind Personalausweis oder Reisepass sowie ein schriftlicher Nachweis der Waffenüberlassung (Leihschein mit Datum) mitzuführen.

  • A)Die eigene Waffenbesitzkarte und die Waffenbesitzkarte der ausleihenden Person.
  • B)Der Jagdschein ist ausreichend.
  • C)Personalausweis oder Reisepass und den Nachweis der Waffenüberlassung.
  • D)Nur den Personalausweis oder den Reisepass.
  • E)Seine eigene Waffenbesitzkarte.
Erklärung

Bei geliehener Langwaffe ersetzt der Leihschein die WBK-Eintragung und belegt die berechtigte, vorübergehende Nutzung. Ausweis dient der Identifikation; eine eigene WBK ist für die geliehene Langwaffe nicht erforderlich.

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