Kurze Antwort
Zusätzlich zum Jagdschein sind Personalausweis oder Reisepass sowie ein schriftlicher Nachweis der Waffenüberlassung (Leihschein mit Datum) mitzuführen.
Bei geliehener Langwaffe ersetzt der Leihschein die WBK-Eintragung und belegt die berechtigte, vorübergehende Nutzung. Ausweis dient der Identifikation; eine eigene WBK ist für die geliehene Langwaffe nicht erforderlich.
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