ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1027-2026

Welche Dokumente außer dem Jagdschein muss ein Jagdausübender bei sich tragen, wenn er die Jagd mit einem ausgeliehenen Drilling ausübt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Personalausweis oder Reisepass und den Nachweis der Waffenüberlassung.

  • A)Die eigene Waffenbesitzkarte und die Waffenbesitzkarte der ausleihenden Person.
  • B)Der Jagdschein ist ausreichend.
  • C)Personalausweis oder Reisepass und den Nachweis der Waffenüberlassung.
  • D)Nur den Personalausweis oder den Reisepass.
  • E)Seine eigene Waffenbesitzkarte.

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