ThüringenRechtTHÜ-RE-494-2026

Welche Dokumente gehören zu den Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins?

Kurze Antwort

Erforderlich sind das Jägerprüfungszeugnis und der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung.

  • A)Waffenbesitzkarte und die behördliche Zulassung zur Jägerprüfung.
  • B)Jägerprüfungszeugnis und Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung.
  • C)Nachweis über den Erwerb einer Jagdwaffe und eine bestehende Jagdgelegenheit.
  • D)Jägerprüfungszeugnis und Jagderlaubnisschein.
  • E)Jägerprüfungszeugnis und polizeiliches Führungszeugnis.
Erklärung

Nach § 15 Abs. 5 und § 17 Abs. 1 BJagdG ist die Erst-Erteilung an die bestandene Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflicht mit Mindestdeckung (500.000 € Personenschäden, 50.000 € Sachschäden) gebunden; weitere genannte Dokumente sind hierfür nicht Voraussetzung.

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