Kurze Antwort
Erforderlich sind das Jägerprüfungszeugnis und der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung.
Nach § 15 Abs. 5 und § 17 Abs. 1 BJagdG ist die Erst-Erteilung an die bestandene Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflicht mit Mindestdeckung (500.000 € Personenschäden, 50.000 € Sachschäden) gebunden; weitere genannte Dokumente sind hierfür nicht Voraussetzung.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.