Kurze Antwort
Zulässig ist eine Büchsenpatrone mit mindestens 6,5 mm Kaliber und einer Auftreffenergie E100 von mindestens 2000 Joule.
Nach § 19 BJagdG gilt für Hochwild (außer Rehwild) das Mindestkaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2000 J. E0 oder 5,6 mm bzw. E100 = 1000 J genügen nicht.
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