ThüringenRechtTHÜ-RE-1326-2026

Welche Eigenschaften muss eine Büchsenpatrone aufweisen, damit sie in der Bundesrepublik Deutschland zur Bejagung von Hochwild (Schalenwild außer Rehwild) zugelassen ist?

Kurze Antwort

Zulässig ist eine Büchsenpatrone mit mindestens 6,5 mm Kaliber und einer Auftreffenergie E100 von mindestens 2000 Joule.

  • A)Mindestkaliber 5,6 Millimeter.
  • B)Mindestkaliber 6,5 Millimeter.
  • C)Auftreffenergie (E 100) mindestens 1000 Joule.
  • D)Auftreffenergie (E 100) mindestens 2000 Joule.
  • E)Auftreffenergie (E 0) mindestens 2000 Joule.
Erklärung

Nach § 19 BJagdG gilt für Hochwild (außer Rehwild) das Mindestkaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2000 J. E0 oder 5,6 mm bzw. E100 = 1000 J genügen nicht.

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