ThüringenRechtTHÜ-RE-2015-2026

Welche Einschränkung gilt für jagdliche Einrichtungen in besonders geschützten Biotopen?

Kurze Antwort

Jagdliche Einrichtungen in besonders geschützten Biotopen sind nur zulässig, wenn sie das Biotop nicht nachhaltig beeinträchtigen.

  • A)Es gibt keine Einschränkungen.
  • B)Sie müssen aus natürlichen Materialien sein.
  • C)Sie dürfen das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
  • D)Sie dürfen die Biotope nicht nachhaltig beeinträchtigen.
Erklärung

Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht zerstört oder erheblich bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden. Maßnahmen wie Jagdeinrichtungen sind daher nur erlaubt, wenn ihre Funktion und ökologische Wertigkeit unberührt bleiben.

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