Kurze Antwort
Richtig ist: Es dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.
Richtig ist Option 3: Durchgeh- und Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Waffen mitführen; Ausnahmen gelten bei Feldstreifen und Kesseltreiben. Hintergrund: VSG 4.4 verlangt zur Gefahrenminimierung entladene Läufe (Patronenlager leer); nur in den genannten Sonderfällen kann der Jagdleiter abweichend zulassen, etwa für Fangschuss oder gestelltes Wild. Optionen 1, 2 und 4 sind nicht gefordert bzw. falsch.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.