Kurze Antwort
Richtig sind: Kolkrabe und Graugans.
Richtig sind Kolkrabe und Graugans. Begründung: Der Kolkrabe unterliegt zwar dem Jagdrecht, ist aber ganzjährig geschont. In Thüringen ist die Graugans landesrechtlich ganzjährig geschont, während Türkentaube, Lachmöwe, Rebhuhn und Elster dort Jagdzeiten haben. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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