ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-790-2026

Welche Feststellungen gelten als gesundheitlich bedenkliches Merkmal?

Kurze Antwort

Richtig sind: Offene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen. und Erhebliche Abmagerung.

  • A)Offene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen.
  • B)Scheuern am Malbaum.
  • C)Gelegentliches Husten.
  • D)Erhebliche Abmagerung.
  • E)Magen- und Darmwürmer.
  • F)Verzögerter Haarwechsel.
Erklärung

Richtig sind offene Knochenbrüche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlegen und erhebliche Abmagerung. Beides sind nach Tier-LMHV Anlage 4 klare bedenkliche Merkmale, da sie auf Erkrankungen, Infektionen oder chronische Leiden hindeuten können. Scheuern am Malbaum, gelegentliches Husten, Magen-Darm-Würmer oder verzögerter Haarwechsel sind jagdlich häufige, nicht zwingend genusstauglichkeitsrelevante Erscheinungen und gelten allein nicht als bedenklich.

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