ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-793-2026

Welche Feststellungen gelten als gesundheitlich bedenkliches Merkmal?

Kurze Antwort

Richtig sind: Erhebliche Abweichung der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder Geruch., Stickige Reifung. und Verfärbung der Bauchorgane und der Bauchinnenhaut.

  • A)Erhebliche Abweichung der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder Geruch.
  • B)Husten infolge Rachendassellarvenbefall.
  • C)Suhlen.
  • D)Stickige Reifung.
  • E)Bildung eines Knopfbockgehörns.
  • F)Verfärbung der Bauchorgane und der Bauchinnenhaut.
Erklärung

Richtig sind 1, 4 und 6: - 1: Deutlich abweichende Farbe, Konsistenz oder Geruch der Muskulatur sind nach Tier-LMHV Anlage 4, 1.3.7 bedenklich. - 4: Stickige Reifung (Verhitzen) zeigt sich durch unangenehmen Geruch, bräunlich-kupferrote Verfärbung und poröse, schillernde Oberfläche – das Wildbret ist genussuntauglich. - 6: Verfärbungen der Bauchorgane und des Bauchfells deuten oft auf Gasbildung/Verunreinigung hin und sind als bedenklich zu werten (Tier-LMHV 1.3.5/1.3.6). Husten durch Rachendasseln, Suhlen und Knopfbockgehörn sind keine bedenklichen Merkmale.

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