ThüringenRechtTHÜ-RE-999-2026

Welche Funktion hat ein Jagdberater nach dem Thüringer Jagdgesetz?

Kurze Antwort

Ein Jagdberater berät nach dem Thüringer Jagdgesetz die untere Jagdbehörde.

  • A)Er berät die untere Jagdbehörde.
  • B)Er berät die Jagdgenossenschaft.
  • C)Er berät den Landesjagdverband Thüringen e. V.
  • D)Er berät die Jagdausübungsberechtigten eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt.
  • E)Er berät die oberste Jagdbehörde.
Erklärung

In Thüringen werden ehrenamtliche Jagdberater zur sachverständigen Beratung der unteren Jagdbehörden bestellt. Ihre Aufgabe und Stellung innerhalb der Jagdbehörde sind per Rechtsverordnung geregelt; andere Gremien oder Private beraten sie nicht.

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