Kurze Antwort
Ein Jagdberater berät nach dem Thüringer Jagdgesetz die untere Jagdbehörde.
In Thüringen werden ehrenamtliche Jagdberater zur sachverständigen Beratung der unteren Jagdbehörden bestellt. Ihre Aufgabe und Stellung innerhalb der Jagdbehörde sind per Rechtsverordnung geregelt; andere Gremien oder Private beraten sie nicht.
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