ThüringenRechtTHÜ-RE-1935-2026

Welche Futtermittel sind in Thüringen für wiederkäuendes Schalenwild zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Heu und Grasanwelksilage., Futterrüben. und Rosskastanien.

  • A)Heu und Grasanwelksilage.
  • B)Zuckerrüben.
  • C)Getreidemischung.
  • D)Futterrüben.
  • E)Obsttrester.
  • F)Rosskastanien.
Erklärung

In Thüringen ist die Fütterung von wiederkäuendem Schalenwild nur mit Raufutter und geeigneten Saft-/Mastfuttern zulässig, die dem Wiederkäuerpansen entsprechen. Heu und Grasanwelksilage (Raufutter), Futterrüben (Saftfutter) und Rosskastanien (Mast/Kraftfutter) passen dazu. Getreidemischungen, Zuckerrüben und Obsttrester sind nicht zulässig bzw. nicht vorgesehen. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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