Kurze Antwort
Richtig sind: Spiegel. und Tonbandgeräte.
Richtig sind Spiegel und Tonbandgeräte. Begründung: Nach § 19 Abs. 1 BJagdG ist beim Fang oder Erlegen von Wild die Verwendung von Spiegeln und Tonbandgeräten verboten. Für Thüringen gilt: Schwarzwild darf zur Nachtzeit bejagt werden, Kirrung ist unter Auflagen zulässig; künstliche Lockmittel und künstliche Lichtquellen können landesrechtlich differenziert geregelt sein, das generelle Verbot betrifft hier aber ausdrücklich Spiegel und Tonbandgeräte. Regulations may vary depending on the federal state.
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