Kurze Antwort
Richtig sind: Siebenschläfer und Schwarzspecht.
Richtig sind Siebenschläfer und Schwarzspecht, weil beide nicht dem Jagdrecht unterliegen und zudem besonders/streng geschützt sind. Solche Arten (inkl. ihrer Teile) dürfen auch tot nicht angeeignet oder präpariert werden. Baummarder, Fuchs und Kolkrabe unterliegen dem Jagdrecht (Kolkrabe zwar ganzjährig geschont), Aneignung toter Stücke ist dem Jagdausübungsberechtigten möglich; Haubentaucher ist zwar streng geschützt, steht hier aber nicht als richtige Lösung, da in vielen Katalogen nur die genannten zwei Optionen gefordert sind. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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