Kurze Antwort
Richtig ist: Das für das Jagdwesen zuständige Ministerium.
Richtig ist Option 2: Das für das Jagdwesen zuständige Ministerium. Nach dem Thüringer Jagdgesetz ist die Oberste Jagdbehörde ausdrücklich das zuständige Ministerium; nachgeordnete Landesämter, Landesverwaltungsamt, ThüringenForst oder der Landesjagdverband haben diese Rolle nicht. Regel: Oberste Ebene = Ministerium, Vollzug überwiegend bei unteren Jagdbehörden.
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