ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1837-2026

Welche Jagdhunderassen dürfen in Deutschland in Anwendung des § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz kupiert werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Deutsch Drahthaar, Cocker Spaniel und Griffon.

  • A)Deutsch Drahthaar
  • B)Kleiner Münsterländer
  • C)Beagle
  • D)Bayerischer Gebirgsschweißhund
  • E)Cocker Spaniel
  • F)Griffon
Erklärung

Rutenkupieren ist nach § 6 Abs. 1 TierSchG grundsätzlich verboten, aber für jagdlich zu führende Hunde erlaubt, wenn es für die Nutzung unerlässlich ist und tierärztlich vertretbar. In Deutschland werden u. a. DD, Griffon (rauhaarige Vorstehhunde) sowie Stöberhunde wie der Cocker Spaniel traditionell kupiert; KlM, Beagle und BGS gehören nicht zu den typischen kupierten Rassen.

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