Kurze Antwort
Ein Jagdscheininhaber darf nur Kurzwaffenmunition erwerben, für die in seiner Waffenbesitzkarte eine Munitionserwerbsberechtigung im jeweiligen Kaliber eingetragen ist.
Für Kurzwaffen reicht der Jagdschein nicht; erforderlich ist der Eintrag der Munitionserwerbsberechtigung in der WBK passend zum Kaliber der eingetragenen Kurzwaffe. Langwaffenmunition kann dagegen auf Jagdschein erworben werden.
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