ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-084-2026

Welche Kurzwaffenmunition kann ein Jagdscheininhaber kaufen?

Kurze Antwort

Ein Jagdscheininhaber darf nur Kurzwaffenmunition erwerben, für die in seiner Waffenbesitzkarte eine Munitionserwerbsberechtigung im jeweiligen Kaliber eingetragen ist.

  • A)Nur Kurzwaffenmunition, für die eine Erwerbsberechtigung in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.
  • B)Kurzwaffenmunition in jedem Kaliber.
  • C)Kurzwaffenmunition bei der das Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist.
  • D)Nur Kurzwaffenmunition mit einer Mündungsenergie von maximal 200 Joule.
Erklärung

Für Kurzwaffen reicht der Jagdschein nicht; erforderlich ist der Eintrag der Munitionserwerbsberechtigung in der WBK passend zum Kaliber der eingetragenen Kurzwaffe. Langwaffenmunition kann dagegen auf Jagdschein erworben werden.

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