Kurze Antwort
Schutz, Pflege, Nutzung und Ergänzung der natürlichen Ressourcen fördern die Artenvielfalt nachhaltig.
Der Naturschutz zielt laut BNatSchG auf Erhalt und Entwicklung der Naturgüter durch Pflege, nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung. Große Einheitsflächen verringern Strukturvielfalt, völliger Nutzungsverzicht ist weder praktikabel noch per se artenfördernd.
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