ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-483-2026

Welche Maßnahmen sind zur Reduzierung von Schwarzwildschäden geeignet und erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Intensive Bejagung an Wildschadensflächen., Verwendung chemischer Wildschutzmittel., Anwendung mechanischer Wildschutzmaßnahmen. und Abschuss von gestreiften Frischlingen.

  • A)Intensive Bejagung der führenden Elterntiere.
  • B)Intensive Bejagung an Wildfütterungen.
  • C)Intensive Bejagung an Wildschadensflächen.
  • D)Verwendung chemischer Wildschutzmittel.
  • E)Anwendung mechanischer Wildschutzmaßnahmen.
  • F)Abschuss von gestreiften Frischlingen.
Erklärung

Richtig ist, was Schäden direkt verhindert oder den Druck am Schaden-Hotspot erhöht: An Wildschadensflächen jagdlich nachfassen (Sammelansitz, Bewegungsjagd) vergrämt Sauen aus Mais, Rüben & Co. Chemische Vergrämung (z. B. Saatgutbeize) und mechanische Maßnahmen (v. a. Elektrozäune) schützen die Kulturen. Der Abschuss von Frischlingen – auch gestreiften – ist jagdlich zulässig und wirkungsvoll zur Bestands- und Schadensreduktion. Führende Bachen und Fütterungen sind tabu bzw. kontraproduktiv.

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